Liegen­schafts­bewer­tung

Wir sind der führende Ansprechpartner für ethische Liegenschaftsbewertung in der Steiermark.

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Wertermittlung von Liegenschaften als Entscheidungsgrundlage oder Verhandlungsbasis für:

Grund 1

Ankauf/Verkauf

Grund 2

Projektentwicklung

Grund 3

Gründung von Wohnungseigentum (Nutzwertgutachten)

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Was ist bei einer Liegenschafts­bewertung zu beachten?

Bei der Auswahl des Sachverständigen auf Seriosität und Vertrauens­würdigkeit achten. Preisgünstige Gutachten vermeiden. Die Verantwortung für die Ermittlung eines Wertes für eine Liegenschaft liegt beim/bei der Sachverständigen, der/die ein Gutachten für den Wert einer Liegenschaft erstellt. Diese/dieser ist für das Ergebnis des Gutachtens haftbar.

Bewertete Projekte.

Sorgfalt und Erfahrung führen zu einem durch alle Instanzen haltbaren Bewertungsergebnis, auf das Sie sich verlassen können.

Häufig gestellte Fragen.

Was kostet ein Gutachten von einem freien Sachverständigen?

Vergleichswert-/ Sachwertverfahren: Einfamilienhaus 1.500.- bis 6.000.-

Vergleichswertverfahren: Wohnung 1.200.- bis 2.500.-

Ertragswertverfahren: Wohn-/ Büro-/Geschäftshaus 3.500.- bis 15.000.-

Gewerbe-/ landwirtschaftliches Objekt:
individuelles Angebot notwendig 100.- bis 200.-/Std.

… von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen?
wird nach Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet 80.- bis 150.-/Std.

LBG 2 Abs. 2 und 3
Verkehrswert = Marktwert

(2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache
üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden
kann.

(3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen
einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.

– Norm B 1802-1 5.4.1. „Dem Verkehrswert/Marktwert ist die höchste
und beste Nutzung zugrunde zu legen.“

Wertbestimmungsmerkmale:

  • Lage 
  • Entwicklungszustand
    (Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land)
  • Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung
  • Erschließungsgrad
  • Bodenbeschaffenheit
  • Grundstücksgröße und -gestaltung
  • wertbeeinflussende Rechte und Lasten usw.

Wertbestimmungsmerkmale:

  • Gebäudeart
  • Baujahr
  • Bauweise und – gestaltung
  • Größe und Ausstattung
  • baulicher Zustand
  • Erträge
  • usw.

WEG 2002

Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts im Verhältnis zu den Werten der anderen
Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bezeichnet wird. Er
ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder
Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde
Eigenschaften desselben (2 Abs 8 WEG)

Notwendig für Gründung von Wohnungseigentum Relevant:
Nutzfläche, Kriterien für Zuschläge u. – Abstriche.

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Wir sind froh, Johannes Breitling gefunden zu haben und wissen nicht, wie wir es ohne Ihn durch den Bauprozess geschafft hätten.

Sabine & David Taucher
Unternehmer / zufriedene Geschäftskunden

Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

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